ERSTE HILFE BEI KÜNDIGUNGEN UND AUFHEBUNGSVERTRÄGEN!

arbeitsrechtliche Fachkompetenz der Kanzlei Steinstrass & Partner

Kontaktieren Sie uns, wir prüfen gerne für Sie die Erfolgsaussichten einer arbeitsgerichtlichen Klage im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Erstberatung! Tel. 0 26 81 / 98 33 0

Sie können auch das folgende Formular benutzen, wir kontaktieren Sie dann kurzfristig für eine kostenlose Ersteinschätzung.

rules Kündigung
rules Aufhebungsvertrag

ACHTUNG! Da Sie angegeben haben, dass Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie schnell handeln, denn hier laufen bereits wichtige Fristen. Eine Kündigungsschutzklage muss 3 Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht erhoben werden. Füllen Sie das Formular noch zu Ende aus und wir werden Ihnen schnellstmöglich mit unserer kostenfreie Ersteinschätzung helfen.

Sie haben es fast geschafft!

Bitte füllen Sie noch Ihre Kontaktdaten aus, damit wir Ihnen unsere Einschätzung kostenfrei mitteilen können. In unserer kostenfreien Ersteinschätzung erfahren Sie,

Ihre Daten

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? *

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Muss ich die Kündigung meines Arbeitgebers hinnehmen?

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? Hier ist schnelles Handeln geboten, denn eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wir beraten Sie über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung und sprechen mit Ihnen gemeinsam das richtige Vorgehen ab. Es ist immer im Einzelfall zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, um Ihren Arbeitsplatz zu kämpfen oder sich mit dem Arbeitgeber auf eine angemessene Abfindung zu einigen.

Ihr Arbeitgeber möchte mit Ihnen einen Aufhebungsvertrag abschließen?

Nutzen Sie auch hier unser Angebot einer kostenlosen telefonischen Erstberatung und die Erfahrung von drei spezialisierten Rechtsanwälten / Fachanwälten im Arbeitsrecht! Tel. 0 26 81 / 98 33 0

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Telefon: 0 26 81 / 98 33 0
E-Mail: wisser@steinstrass-partner.de

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